Nun noch einige wichtige Hinweise für Sie:

1. Jede Veränderung bezüglich Adresse, Telefonnummer, u.ä. wichtige Dinge bitten wir Sie, im Sekretariat der Schule oder dem Klassenlehrer umgehend mitzuteilen. Leider kommt es viel zu häufig vor, dass uns bekannte Telefonnummern ungültig sind bzw. uns Nummern gar nicht bekannt sind. In Notfällen können wir Sie dann nicht verständigen.

2. Bitte planen Sie Ihren Urlaub in den gesetzlich festgelegten Ferienzeiten. Freistellungen aus Urlaubsgründen können nicht genehmigt werden. Ausnahmeanträge sind in angemessener Zeit vorher zu stellen.

3. Nimmt Ihr Kind länger als 4 Wochen nicht am Sportunterricht teil, muss eine sportärztliche Bescheinigung vorliegen. Atteste müssen in jedem Schuljahr erneuert werden.

4. Sollten bei Ihrem Kind Läuse auftreten, sind Sie verpflichtet der Schule den Läusebefall zu melden. Die Schule darf laut Merkblatt Gesundheitsamt Leipzig "direkt nach der bestätigten und korrekt durchgeführten Behandlung" wieder besucht werden. "Ein ärztliches Attest zur Bestätigung des Behandlungserfolges ist bei erstmaligem Befall [...] nicht erforderlich, wohl aber bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen". (Quelle zum Nachlesen: https://www.astrid-lindgren-schule-leipzig.de/images/Schule/elterninformationen/merkblatt_kopflaeuse-was-man-tun-kann.pdf)

5. Sollte Ihr Kind an einem Tag die Schule nicht besuchen können, so teilen Sie uns dies bitte bis zu Beginn der zweiten Stunde mit. Gern auch per Mail oder auf dem Anrufbeantworter. Im Fall fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen 3 Tagen nachzureichen.

6. Zu abendlichen Veranstaltungen ist nur unser Haupteingang, Volksgartenstraße 16, Eingang B (Mitteleingang) geöffnet.

7. Ins Schulgelände gehören keine Haustiere (Ausnahme: Unterrichtsgestaltung). Sollten Sie sich kurzzeitig mit Ihrem Hund auf dem Gelände aufhalten, muss Ihr Hund angeleint sein und für Hygiene ist zu sorgen.

8. Unsere Hausordnung wurde verändert und den Entwicklungen angepasst. Der gewählte Elternvertreter der Klasse Ihres Kindes hat ein Ansichtsexemplar. Gerne können Sie diese auch auf unserer Homepage einsehen.

Wir wünschen uns allen viel Erfolg und eine gute Zusammenarbeit.

Transparenzhinweis

 Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. 

(Landesamt für Schule und Bildung, Schreiben vom 21.12.2022)

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