Hausordnung

1. UNTERRICHT

1.1 Unterrichtszeiten

1. Stunde 07.30 Uhr bis 08.15 Uhr
2. Stunde 08.25 Uhr bis 09.10 Uhr
  Frühstückspause
3. Stunde 09.25 Uhr - 10.10 Uhr
  Hofpause
4. Stunde 10.30 Uhr - 11.15 Uhr
5. Stunde 11.25 Uhr - 12.10 Uhr
6. Stunde 12.20 Uhr - 13.05 Uhr

 

1.2 Hortbetreuungszeiten

Frühhort
06:00 Uhr - 07:20 Uhr
Hort
ab Unterrichtsende bis 16:00 Uhr
Späthort
16:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

1.3 Unterrichtsbeginn

  • Alle Kinder sollten sich nicht früher als 15 Minuten (7:05 Uhr) vor Einlass auf dem Schulgelände befinden. Das vorherige Betreten des Schulgebäudes ist nur den im Frühhort angemeldeten Kindern und den Kinder, welche das kostenlose Frühstück einnehmen, gestattet.
  • Das Schulgebäude und die Klassenräume öffnen 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts, d.h. 7:20 Uhr.
  • Kinder, die den Frühhort besuchen, werden von ihren Eltern/ Angehörigen an der Schuleingangstür verabschiedet.
  • Alle Kinder haben sich spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn an ihren Plätzen einzufinden und sich auf den Unterricht vorzubereiten, d.h. 7:25 Uhr.
  • Ab 7:30 Uhr ist die Schule während der Unterrichtszeiten aus Sicherheitsgründen verschlossen.
  • Fachräume werden grundsätzlich mit dem Lehrpersonal betreten.
  • Ist 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrpersonal anwesend, wird dies im Sekretariat durch die verantwortlichen Kinder (Klassensprecherin oder Klassensprecher) gemeldet.

2. Pausen

  • Alle Kinder haben das Recht auf eine Pause, deshalb vermeiden wir unnötigen Lärm und verhalten uns gegenüber den anderen Kindern kameradschaftlich und höflich.
  • In der Hofpause verlassen alle Kinder nach Beendigung der Unterrichtsstunde das Schulhaus und halten sich auf dem Pausenhof auf. Alle Kinder verhalten sich rücksichtsvoll auf dem Pausenhof, damit kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Erst mit dem Klingeln zum Pausenende wird das Schulhaus wieder betreten. Bei Regen halten sich die Kinder im Klassenzimmer auf, nicht in den Fachräumen. Der Klassenzimmerwechsel erfolgt erst nach der Hofpause.
  • Das Mittagessen wird nach Unterrichtsschluss im Speiseraum eingenommen. Die Regeln für den Speiseraum sind einzuhalten. Den Anweisungen der Küchenkräfte bzw. aufsichtsführenden Personen ist Folge zu leisten. Eltern / schulfremde Personen betreten den Speiseraum nicht.
  • Hortkinder melden sich nach Unterrichtsschluss pünktlich im Hort an.

3. Allgemeines Verhalten

  • Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Erzieherinnen und Erzieher sind zu befolgen. Höflichkeit, Anstand, gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Gewaltfreiheit und Kameradschaftlichkeit sind Selbstverständlichkeiten in unserem Zusammenleben.
  • Fenster werden nie in Eigeninitiative, sondern nur auf Anweisung des pädagogischen Personals geöffnet oder geschlossen.
  • Das Sitzen auf Fensterbänken, das Rutschen auf Treppen und Treppengeländern, das Hinauslehnen und Werfen von Gegenständen aus dem Fenster, eigenmächtiges Hantieren an Instrumenten, Installationen, Schließsystemen oder Sicherheitseinrichtungen sind nicht gestattet.
  • Auf den Treppen ist stets rechts zu gehen, um sich nicht gegenseitig zu behindern. Treppen, Flure und Gänge sind keine Orte zum Toben und rennen.
  • Garderoben und Toiletten sind weder Aufenthaltsräume noch Spielzimmer. Diese sind sauber und ordentlich zu verlassen.
  • Alle Kinder tragen vom Herbst bis zum Frühjahr im Schulhaus Hausschuhe. Konkrete Zeiten werden je nach Wetterlage festgelegt. Die Hausschuhe können in der Schule / Garderobe verbleiben.
  • Das Kauen von Kaugummis hat während des Unterrichts und der Hortbetreuungszeit zu unterbleiben.
  • Klassen- und Horträume sind stets ordentlich zu verlassen.

4. Betreten und Verlassen der Schule

  • Das Verlassen des Schulgeländes / Hortes ist ohne Erlaubnis des pädagogischen  Personals während der Unterrichts-, Pausen- und Hortzeiten nicht erlaubt. Verlassen Kinder trotz Belehrung während dieser Zeiten das Schulgelände, erlischt für die  Aufsichtspflicht der Schule / des Hortes.
  • Nach Unterrichtsschluss bzw. Hortschluss ist das Gelände umgehend zu verlassen.
  • Der Weg zur Sporthalle und zurück wird nach entsprechender Belehrung von den
    Kindern selbstständig bewältigt. Klassenspezifische Absprachen sind möglich.
  • Bei Katastrophenalarm gilt der Fluchtwegplan.
  • Eltern / schulfremde Personen melden sich bei Betreten des Schulgebäudes zuerst im Sekretariat oder im Hort an. Sie erhalten dort einen Besucherausweis.
  • Außerplanmäßige schulische Veranstaltungen sind anzumelden und bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.
  • Während der Hortzeit halten sich die Kinder in den Hortetagen bzw. den vorgesehenen Bereichen auf. Der Aufenthalt im Erdgeschoss zwischen A- und B-Eingang, im Keller und den Treppenhäusern ist nicht gestattet.
  • Die Schulleitung nimmt das Hausrecht wahr.

5. Schäden und Haftung

  • Mit Einrichtungs- und Lehrgegenständen sowie Spielmaterialien ist sorgsam umzugehen. Beschädigungen an entsprechenden Materialien sind umgehend dem pädagogischen Personal zu melden.
  • Bei mutwillig verursachten Beschädigungen / Zerstörungen von schulischen Einrichtungsgegenständen, Räumlichkeiten, sonstigem Inventar sowie Ausgestaltungsdingen wird die Schule /der Hort Schadenersatzansprüche gegenüber den Erziehungsberechtigten geltend machen.
  • Für Gegenstände, welche nicht zum Schul- oder Hortbetrieb gehören, wird keine Haftung übernommen.
  • Handys, Smartphones, MP3-Player und ähnliche elektronische Geräte sind während der gesamten Schul- und Hortzeit ausgeschaltet und werden nicht benutzt. Je nach Schwere von Zuwiderhandlungen kann das Gerät für einzelne Stunden oder bis zu einem Schultag durch das pädagogische Personal eingezogen werden. Eine Haftung für diese elektronischen Geräte durch die Schule /den Hort ist ausgeschlossen.
  • Bei Feststellung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder Kopfläusen werden die Eltern informiert. Diese sind verpflichtet, ihr Kind umgehend abzuholen.

6. Generelle Verbote

  • Im Schul- und Hortbereich generell verboten sind:
  • Rauchen
  • Einnahme von Drogen oder Genuss von Alkohol
  • Mitbringen von Tieren jeglicher Art (Ausnahme Unterricht)
  • Mitführen von Messern, Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Feuerzeugen, Streichhölzern, Laserpointern, Feuerwerkskörpern, Reizgas, Abwehrspray, Permanentmarkern.
  • Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Schulgebäude und Schulgelände nur mit Erlaubnis der Schulleitung / Hortleitung gestattet.
  • Smartwatches, Uhren mit Mobilfunkmodul bzw. Abhörfunktion und ähnliche Sendeanlagen dürfen weder auf das Schulgelände noch in das Schulhaus mitgebracht oder gar benutzt werden. Die Verwendung solcher Geräte zu illegalen Abhörmaßnahmen verletzt die Persönlichkeitsrechte Dritter und ist strafrechtlich relevant.

Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz § 39 Absatz 1 und 2 eingeleitet werden.

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