Hausordnung
Die Schulleitung und Hortleitung übt das Hausrecht gemeinsam aus. Die am Schulleben Beteiligten begegnen sich mit gegenseitiger Höflichkeit und fühlen sich für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit verantwortlich.
1. UNTERRICHT/ HORT
Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde | 07.30 Uhr bis 08.15 Uhr |
2. Stunde | 08.25 Uhr bis 09.10 Uhr |
Frühstückspause | |
3. Stunde | 09.25 Uhr - 10.10 Uhr |
Hofpause | |
4. Stunde | 10.30 Uhr - 11.15 Uhr |
5. Stunde | 11.25 Uhr - 12.10 Uhr |
6. Stunde | 12.20 Uhr - 13.05 Uhr |
Hortzeiten
Frühhort | 06:00 Uhr- 07:20 Uhr |
Hort | ab Unterrichtsende bis 16 Uhr |
Späthort | 16:00 Uhr - 17:00 Uhr |
- Alle Kinder werden von ihren Personensorgeberechtigten/Angehörigen an der Schuleingangstür
verabschiedet. - Die Kinder erscheinen pünktlich zum Unterricht und halten alle notwendigen Arbeitsmaterialien
bereit. - Ab 07.30 Uhr ist die Schule während der Unterrichtszeiten aus Sicherheitsgründen verschlossen.
- Fachräume werden grundsätzlich nur mit der Lehrkraft betreten.
- Der Weg zur Turnhalle und zurück wird nach entsprechender Belehrung von den Kindern zuneh-
mend selbständig bewältigt. Individuelle Absprachen und Kontrollen erfolgen. - Fehlt die Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn, meldet es der Klassensprecher 5 Minuten nach dem Be-
ginn der jeweiligen Stunde im Sekretariat. - Hortkinder melden sich nach dem Unterrichtsschluss pünktlich im Hort an.
- Nach Unterrichtsschluss bzw. Hortende ist das Schulgelände umgehend zu verlassen.
- Das Verlassen des Schulgeländes/Hortes ist ohne Erlaubnis des pädagogischen Personals wäh-
rend der Unterrichts-, Pausen- und Hortzeiten nicht erlaubt. - Verlässt ein Kind trotz Belehrung während dieser Zeiten das Schulgelände, erlischt die Aufsichts-
pflicht der Schule.
2. Allgemeines
- Anweisungen der Lehrkräfte und Erzieher sowie der in der Schule tätigen Personen sind zu be-
folgen. - Bei Katastrophenalarm gilt der Fluchtwegplan.
- Alle Kinder tragen vom Herbst bis zum Frühjahr im Schulhaus Hausschuhe.
- Die Hausschuhe können in der Garderobe aufbewahrt werden.
- Klassen- und Horträume sowie Garderoben und Toiletten sind stets ordentlich zu verlassen.
- Auf den Treppen ist stets rechts zu gehen, um sich gegenseitig nicht zu behindern.
- In den Gängen und auf den Treppen wird langsam gelaufen.
- Die Fenster werden nur von Erwachsenen bzw. nach deren Aufforderung geöffnet oder geschlos-
sen. - Das Sitzen auf Fensterbänken, das Rutschen auf Treppen und Treppengeländern, das Hinaus-
lehnen und Werfen von Gegenständen aus Fenstern, eigenmächtiges Hantieren an Instrumen-
ten, Installationen, Schließsystemen oder Sicherheitseinrichtungen ist nicht gestattet. - Das Mittagessen wird nach Unterrichtsschluss im Speiseraum eingenommen.
Die Speiseraumregeln sind einzuhalten.
Den Anweisungen der Küchenkräfte bzw. aufsichtsführenden Personen ist Folge zu leisten.
Eltern/schulfremde Personen betreten den Speiseraum nicht.
3. Schäden und Haftung
- Mit Einrichtungs- und Lehrgegenständen sowie Spielmaterialien ist sorgsam umzugehen. Be-
schädigungen sind umgehend dem pädagogischen Personal zu melden. - Bei mutwillig verursachten Beschädigungen/Zerstörungen wird die Schule/der Hort Schadenser-
satzansprüche gegenüber den Personensorgeberechtigten stellen. - Für Gegenstände, welche nicht zum Schul- oder Hortbetrieb gehören, wird keine Haftung über-
nommen.
4. Generelle Verbote
- Smartwatches, Uhren mit Mobilfunkmodul und Smartphones dürfen nur ausgeschaltet im Ranzen
aufbewahrt werden. Die Verwendung solcher Geräte zu illegalen Abhörmaßnahmen verletzt die
Persönlichkeitsrechte Dritter und wird strafrechtlich verfolgt. Eine Haftung für diese elektroni-
schen Geräte ist durch die Schule/den Hort ausgeschlossen. - Rauchen, die Einnahme von Drogen, Alkohol und Cannabisprodukten,
das Mitführen von Messern, Hieb-, Stich- und Schusswaffen,
Feuerwerkskörpern, Reizgas, Abwehrspray, Feuerzeugen, Laserpointern,
das Mitbringen von Tieren jeglicher Art sind verboten. - Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände nur
mit der Erlaubnis der Schulleitung/Hortleitung erlaubt.
Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz § 39 Absatz 1 und 2 eingeleitet werden.