Vollmachtregelungen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Vollmachtregelung im Hort.

 

Liebe Eltern,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es verbindliche Regelungen für Abholvollmachten, die Abholung und für das selbstständige Gehen aller Kinder gibt. Wenn Sie diese Punkte nicht beachten, können wir Ihr Kind nicht entlassen!

  • Vollmachten müssen in Schriftform auf einem losen Zettel mitgegeben werden.
  • Bitte schreiben Sie keine Vollmachten in das HA-Heft Ihres Kindes, da die Vollmachten in der Einrichtung archiviert werden müssen.
  • Telefonische Absprachen sind rechtlich nicht möglich.
  • Vollmachten per Mail werden nur im äußersten Notfall und erst nach telefonischer Absprache mit einem/r Erzieher/in entgegen genommen.

 

Wenn Ihr Kind durch eine Person mit Dauervollmacht abgeholt wird, benötigen wir folgende Angaben:

  • den vollständigen Namen Ihres Kindes
  • den vollständigen Namen der Person auf der Dauervollmacht
  • Ausweisdokument mit Lichtbild des Abholberechtigten

Änderungen müssen bitte auf einem separaten Zettel mit dem Hinweis Dauervollmacht, Datum und Unterschrift aller Sorgeberechtigten abgegeben werden.

 

Bei Abholung durch eine Person mit kurzfristiger oder Tagesvollmacht benötigen wir:

  • den vollständigen Namen Ihres Kindes
  • den vollständigen Namen des Abholberechtigten
  • Ausweisdokument mit Lichtbild des Abholberechtigten
  • das Gültigkeitsdatum der Abholung und die Unterschrift eines Sorgeberechtigten

 

Wenn Ihr Kind den Hort alleine mit Dauervollmacht verlässt:

  • wird es zu der auf der Dauervollmacht festgelegten Zeit geschickt
  • benötigen wir bei Änderungen (andere Gehzeit oder außerplanmäßige Abholung):
    • den vollständigen Namen Ihres Kindes
    • ein Schriftstück mit Gültigkeitsdatum
    • die konkrete Entlassungszeit
    • die Unterschrift aller Sorgeberechtigten

 

Wenn Ihr Kind den Hort alleine mit einer Tages- oder Wochenvollmacht verlässt, benötigen wir:

  • den vollständigen Namen Ihres Kindes
  • ein Schriftstück mit Gültigkeitsdatum
  • die konkrete Entlassungszeit
  • die Unterschrift eines Sorgeberechtigten

 

Es ist uns nicht immer möglich, alle Entlassungszeiten im Kopf zu haben, deshalb bitten wir Sie darum, die Entlassungszeiten Ihres Kindes im Viertelstundentakt zu planen.

Bei Fragen können Sie jeder Zeit auf uns zukommen.

Ihr Hortteam