Hortvertrag
Wenn Sie für Ihr Kind einen Hortvertrag abschließen möchten, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin mit der Hortleitung. Für den Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit.
- beide personensorgeberechtigte Personen müssen zum Vertragsabschluss anwesend sein
- bei Vorlage einer Vollmacht (mit Ausweiskopie) für die Hortvertragsunterzeichnung ist die Vertragsunterzeichnung durch eine personensorgeberechtigte Person möglich)
- ggf. Sorgerechtsbescheid bzw. Negativbescheid bei Alleinerziehenden
- Personalausweis / Pass / Aufenthaltstitel
- Impfausweis oder Impfbescheinigung Ihres Kindes mit 2 Masernimpfung (ohne ist kein Vertragsabschluss möglich)
- Bankverbindung / Bankkarte Ihres Kontos
Kündigung des Hortplatzes
Sie können den Hortvertrag zu jederzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. Um dies zu garantieren, muss die Kündigung bis spätestens Ende eines Monats bei uns eingegangen sein.
Wenn Sie also bsw. zum 30.06. kündigen möchten, muss die Kündigung bis zum 31.05. im Hort abgegeben werden.